Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Marian Kopp und die mit ihm verbundenen Unternehmen/Organisationen und Auftraggeber*innen/Teilnehmer*innen.
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben ausschließlich Geltung für Verträge, in denen Marian Kopp Vertragspartner ist. Dem entgegen stehen im Falle von Dozentenverträgen oder Beratungsverträgen die AGBs der jeweiligen Organisation. Diese haben keine Geltung.
(2) Rechtswirksam sind ausschließlich handschriftlich unterzeichnete Verträge. Ausgeschlossen von dieser Klausel sind ausschließlich Coachings für Privatpersonen.
§2 Vertragsbestandteile
Vertragsbestandteile sind in der nachstehenden Reihenfolge aufgelistet:
– Der Rahmenvertrag
– Der Auftrag
– Die Leistungsbeschreibung
– Bei Beraterverträgen und Verträgen über ein von der Organisation angefordertes Team- und/oder Einzelcoaching: das Angebot
– Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§3 Leistungsumfang und Vertragsschluss
(1) Die Leistungen von Marian Kopp beziehen sich auf Coaching von Teams, Einzelpersonen und Führungskräften, sowie speziell für Menschen und Führungskräfte aus der mittleren Leitungsebene, welche in der stationären oder ambulanten Versorgung von Senioren/-innen beschäftigt sind, Seminare und Workshops für Organisationen der Gesundheitsfürsorge und Tätigkeiten als Dozent für Fort- und Weiterbildungsakademien für Pflegeberufe. Die genaue Leistungsbeschreibung finden Auftraggeber*innen/Teilnehmer*innen auf der Webseite von Marian Kopp oder können sich diese in einem einmaligen, kostenfreien Erstgespräch aufzeigen lassen.
(2) Auftraggeber*innen/Teilnehmer*innen können Organisationen oder private Einzelpersonen sein. Eine Kontaktaufnahme kann telefonisch oder per Mail erfolgen. Marian Kopp bietet allen Vertragspartnern ein kostenfreies Telefongespräch an. Dieses Gespräch wird standardisiert werden und dient Marian Kopp zur Ersteinschätzung, ob er der richtige für die Anfrage ist. Um ein vertrauensvolles Verhältnis aufzubauen, müssen sich beide Seiten sicher sein, dass sie zueinander passen.
(3) Können sich beide Seiten eine eventuelle Zusammenarbeit vorstellen, bietet Marian Kopp grundsätzlich ein kostenfreies Erstgespräch an. Dieses Gespräch dient der Auftragsklärung und weiterführend zur Leistungsbeschreibung. Folgende Punkte finden dabei Berücksichtigung:
– Erwartungen von Einzelpersonen an ein Coaching
– Erwartungen von Organisationen an Marian Kopp, wenn es zu einem Teamcoaching kommen soll
– Erwartungen einer Organisation an Seminar- oder Workshopinhalte
– Gewünschte Inhalte einer Veranstaltung als Dozent einer Fort- und Weiterbildungsakademie für Pflegeberufe an Marian Kopp
– Marian Kopp stellt den Vertragspartnern*innen seine Leistungen vor
(4) Ausgeschlossen aus den Coachings werden wirtschaftliche Ergebnisse, es geht ausschließlich um persönliche Entwicklung oder die Entwicklung von Teams/Teambildung.
(5) Grobziele und Inhalte für Seminare, Workshops oder Unterrichtseinheiten werden von den Auftraggebern*innen bestimmt. Für die inhaltliche Darstellung ist Marian Kopp verantwortlich.
§4 Zahlungen und Fälligkeiten
(1) Grundsätzlich sind Rechnungen innerhalb der ersten 30 Tage nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Das Honorar ist immer ein Nettobetrag. Aufgrund der Kleinstunternehmerregelung nach §19 UstG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Sollte sich dies ändern, ist Marian Kopp verpflichtet, die Auftraggeber darüber zu unterrichten. Weiter ausgenommen von dieser Klausel sind Tätigkeiten als Dozent, wenn die Fort- und Weiterbildungsakademie von der USt befreit ist.
(2) Ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum geraten die Auftraggeber*innen und/oder Teilnehmer*innen in Verzug. Marian Kopp behält es sich vor, in diesem Falle eine Zahlungserinnerung zu verfassen, mit einer erneuten Zahlungsaufforderung, die Frist beläuft sich dann auf 14 Tage nach Datum der Mahnung.
(3) Kommen die Auftraggeber*innen/Teilnehmer*innen weiterhin ihrer Zahlungspflicht nicht nach, behält sich Marian Kopp vor eine 2. Mahnung mit einer erneuten Frist von 7 Tagen nach Rechnungs- bzw. Mahndatum zu setzen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei weiterem Zahlungsverzug ab dem 30. Tag nach dem ursprünglichen Rechnungsdatum Verzugszinsen berechnet werden. Diese richten sich nach § 247 BGB.
§ 5 Kooperation und Integrität
(1) Im Bereich der Beratung und im Coaching, ebenso bei Aufträgen über Seminare und/oder Workshops kommt es auf gegenseitiges Vertrauen und Wertschätzung an. Die Auftraggeber fühlen sich für die Dauer eines Vertragsverhältnisses verpflichtet, dass Marian Kopp einen namentlich genannten Ansprechpartner*in vor Ort zur Verfügung hat. Im Falle eines Fernbleibens oder anderer Unerreichbarkeit des*r erstgenannten Ansprechpartners*in gibt es eine Vertretungsregelung. Die Ansprechpartner*innen sind namentlich zu nennen, die Kontaktdaten sind vorab zur Verfügung zu stellen.
(2) Die Auftraggeber*innen verpflichten sich bei einem Seminar, einer In-House Schulung oder einem Workshop dazu, am Tag der Veranstaltung die vorab von Marian Kopp gestellten Anforderungen an Räumlichkeit und Materialvorbereitung, sowie Sitzgelegenheiten für die Teilnehmer*innen und Auf- und Abbau der erforderlichen Medien sicherzustellen. Bei mangelnder Vorbereitung durch den/die Auftraggeber*innen und verspätetem Beginn wird dennoch die vereinbarte Seminarzeit eingehalten und der vereinbarte Betrag berechnet.
(3) Die konzeptionellen Arbeiten von Marian Kopp, sowie aufbereitete Seminarinhalte sind geistiges Eigentum von Marian Kopp und von den Vertragspartnern*innen als solche zu behandeln.
(4) Beide Vertragspartner*innen verpflichten sich, sorgfältig mit empfindlichen Daten umzugehen. Grundlage diese Klausel ist für beide Parteien die EU-DSGVO
§6 Rücktrittsrecht und Widerrufsrecht
(1) Im Falle eines Einzelcoachings, wenn der Teilnehmer eine Privatperson ist, kann der/die Auftraggeber*in bis 24h vor dem geplanten Termin telefonisch oder per Mail/SMS von dem Termin zurücktreten. Bei einer elektronischen Nachricht wertet Marian Kopp das Datum und die Uhrzeit, wann die Nachricht eingegangen ist, und nicht, wann sie gelesen wurde. Im Bereich des Coachings kommt es sehr auf Vertrauen an, auch ist Marian Kopp bewusst, dass es oftmals Überwindung kostet, einen solchen Termin wahrzunehmen. Marian Kopp bietet in diesem Fall einmalig einen Alternativtermin an. Wird die Frist von 24h nicht eingehalten, behält sich Marian Kopp vor, den zuvor vereinbarten Betrag dennoch in voller Höhe abzurechnen, wenn kein Alternativtermin in Anspruch genommen wird.
(2) Im Falle eines Einzelcoachings für Führungskräfte innerhalb einer Organisation kann der Auftraggeber 7 Tage vor dem vereinbarten Termin telefonisch oder per elektronischer Nachricht zurücktreten. Es werden keine Kosten berechnet, auch wenn ein Alternativtermin nicht wahrgenommen werden möchte. Nach Ablauf der 7 Tage gelten folgende Fristen:
– 6 bis 5 Tage: 25% des vereinbarten Honorars
– 5 bis 3 Tage: 50% des vereinbarten Honorars
– 2 bis 0 Tage: 75% des vereinbarten Honorars
(3) Im Falle eines Vertrages über einen Workshop, ein Seminar oder eine In-House Schulung durch eine Organisation entstehen Marian Kopp bereits Arbeitsstunden für die Vorbereitung. Bis zu 7 Tage vor der geplanten Veranstaltung ist ein Rücktritt möglich, ohne dass dem Auftraggeber eine Rechnung gestellt wird. Ab dem 6. Tag werden immer 75% des vereinbarten Honorars fällig.
§7 Haftung und Haftungsausschluss
(1) Marian Kopp haftet nicht für wirtschaftliche Misserfolge einer Organisation oder eines Unternehmens. Dieser Ausschluss ergibt sich bereits aus der Leistungsbeschreibung und wurde bereits im §3 in den Absätzen (2) und (3) beschrieben.
(2) Der Coaching Ansatz von Marian Kopp zielt darauf ab, Menschen die richtigen Fragen zu stellen und diese dabei zu unterstützen, Antworten zu finden. Es geht darum, sicher in belastenden Situationen auftreten zu können, bei sich zu sein und eine seelische Widerstandskraft aufzubauen und aufrecht zu erhalten. Marian Kopp übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen der Teilnehmer*innen eines Einzel- oder Gruppencoachings und deren mögliche Folgen und kann dafür nicht haftbar gemacht werden.
(3) Marian Kopp haftet dem Auftraggeber nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, außer im Falle von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ein Schaden tritt nur dann auf, wenn höhere Gewalt und ein Fremdverschulden auszuschließen sind. Marian Kopp beschränkt die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden mit einer Haftungsbegrenzung von 5.000.000 €.
§8 Mängel
(1) Im Bereich Coaching sind es die Teilnehmer*innen selbst, welche Verantwortung für die Nachhaltigkeit der Ergebnisse übernehmen müssen. Da es ausschließlich um die teilnehmenden Personen geht, können später auftretende Mängel innerhalb einer Organisation (betrifft den Fall des Führungskräfte-Coachings oder Einzel-/Teamcoachings, welche von Organisationen beauftragt und bezahlt werden) oder Beeinträchtigungen des Privatlebens (betrifft Privatpersonen) nicht mit dem Coaching in Verbindung gebracht werden.
(2) Als Dozent für eine Lehrveranstaltung, ein Seminar, einen Workshop oder eine In-House Schulung entsteht ein Mangel, wenn die aufbereiteten Inhalte von Marian Kopp absolut nicht dem entsprechen, was in den in §2 festgelegten Vertragsbestandteilen festgelegt wurde. Aufgrund eindeutiger und standardisierter Auftragsklärung wird dieser Fall nahezu ausgeschlossen, sollte es dennoch dazu kommen, erklärt sich Marian Kopp dazu bereit, die Einheit kostenfrei zu einem anderen Termin nachzuholen. Eine Verminderung des vereinbarten Honorars wird nicht akzeptiert, der/die Auftraggeber*in hat lediglich das Recht, einen kostenfreien Nachholtermin für die Veranstaltung in Anspruch zu nehmen.
§9 Anwendbares Recht
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet das BGB §§ 305 – 311 Anwendung
Stand: Dezember 2020